
Vermeidung von interessenkonflikten
Jeder Mitarbeiter muss seine privaten Interessen und die Interessen der RSG Group streng voneinander trennen. Bereits der Anschein eines Interessenkonflikts ist zu vermeiden.
Um dies zu erreichen, dürfen die folgenden Aufträge nur dann erteilt und die Tätigkeiten nur dann durchgeführt werden, wenn sie vorher von der zuständigen Führungskraft genehmigt wurden:
- Aufträge an nahestehende Personen (zum Beispiel Ehegatten, Verwandte, Freunde und private Geschäfts- partner)
- Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen arbeiten
- Aufträge an Unternehmen, an denen nahestehende Personen mit 5 % und mehr beteiligt sind
- Nebentätigkeiten für Wettbewerbsunternehmen
- Nebentätigkeiten für Geschäftspartner (zum Beispiel Minijob oder Influencertätigkeiten)
- Mitarbeiter, die sich direkt oder indirekt mit 5 % undmehr an einem Wettbewerbsunternehmen beteiligen möchten oder bereits beteiligt sind, müssen dies dem Compliance Officer schriftlich melden
- Sollten Zweifel bestehen, ob ein Interessenkonflikt besteht, ist der Compliance Officer miteinzubeziehen.
Compliance guidelines
- Definitionen und anwendungsbereich
- Informationspflicht
- Grundsätzliche verhaltensanforderungen
- Gleichbehandlung
- Verbot von bestechung und korruption
- Einladungen, geschenke und veranstaltungen
- Vermeidung von interessenkonflikten
- Bekämpfung von geldwäsche
- Aussenwirtschaft und exportkontrolle
- Zusammenarbeit mit kunden und lieferanten
- Arbeitssicherheit und umweltschutz
- Datenschutz
- Schutz des unternehmensvermögens
- Verhalten gegenüber wettbewerbern
- Spenden und sponsoring
- Konsequenzen bei compliance-verstössen
- Ansprechpartner und compliance officer