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Verhalten gegenüber wettbewerbern

Das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht sind zu beachten:

  • Es dürfen keine Preise, Mengen und Konditionen mit Wettbewerbern ausgetauscht oder abgesprochen werden (Beispiel: Mitarbeiter X verabredet mit K und L, die jeweils für andere Konkurrenzunternehmen arbeitet, dass eine Preisanpassung in Höhe von 15 % im nächsten Quartal „marktgerecht“ erscheint).
  • Absprachen mit Wettbewerbern über eine Marktaufteilung sind nicht zulässig

Diese Regeln sind auch in der Verbandsarbeit zu berücksichtigen. Zulässig sind Industriestatistiken ohne die Erkennbarkeit einzelner Unternehmen.

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