
Schutz des unternehmensvermögens
Jede/r Vorgesetzte muss in ihrem/seinem Verantwor-tungsbereich eine Organisation aufbauen, die das Unter-nehmensvermögen vor Verlust und Missbrauch schützt. Das Unternehmensvermögen darf nicht für private Zwecke verwendet werden (Beispiel: Führungskraft Y möchte die harte Arbeit des Mitarbeiters X belohnen und überlässt diesem für den privaten Gebrauch die Firmen-kreditkarte).
Der Einkauf oder Verkauf von Unternehmensvermögen muss transparent, nachvollziehbar, wirtschaftlich und zu marktgerechten Konditionen erfolgen. Persönliche Inte-ressen einzelner Mitarbeiter dürfen die Entscheidungen und wirtschaftlichen Transaktionen nicht beeinflussen.
Firmen- und geschäftsbezogene Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur in Rahmen des Aufgaben-gebiets verwendet werden.
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