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Informationspflicht

Jeder Mitarbeiter muss sich über die für seinen Verantwortungs- bereich geltenden EU-Richtlinien, Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen informieren. In Zweifelsfällen ist Rat bei der Rechtsabteilung Berlin (Deutschland), der zuständigen Fachabteilung oder bei den im jeweiligen Land tätigen Juristen einzuholen.

Für einzelne Regelungsbereiche bestehen RSG Group- Richtlinien, Prozessrichtlinien, Arbeitsanweisungen, Merkblätter usw., die die Regeln dieser Compliance- Richtline präzisieren und die von den Mitarbeitern zu beachten sind.

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