
Informationspflicht
Jeder Mitarbeiter muss sich über die für seinen Verantwortungs- bereich geltenden EU-Richtlinien, Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen informieren. In Zweifelsfällen ist Rat bei der Rechtsabteilung Berlin (Deutschland), der zuständigen Fachabteilung oder bei den im jeweiligen Land tätigen Juristen einzuholen.
Für einzelne Regelungsbereiche bestehen RSG Group- Richtlinien, Prozessrichtlinien, Arbeitsanweisungen, Merkblätter usw., die die Regeln dieser Compliance- Richtline präzisieren und die von den Mitarbeitern zu beachten sind.
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- Definitionen und anwendungsbereich
- Informationspflicht
- Grundsätzliche verhaltensanforderungen
- Gleichbehandlung
- Verbot von bestechung und korruption
- Einladungen, geschenke und veranstaltungen
- Vermeidung von interessenkonflikten
- Bekämpfung von geldwäsche
- Aussenwirtschaft und exportkontrolle
- Zusammenarbeit mit kunden und lieferanten
- Arbeitssicherheit und umweltschutz
- Datenschutz
- Schutz des unternehmensvermögens
- Verhalten gegenüber wettbewerbern
- Spenden und sponsoring
- Konsequenzen bei compliance-verstössen
- Ansprechpartner und compliance officer