
Einladungen, geschenke und veranstaltungen
Einladungen und Geschenke gehören zum menschlichen Miteinander und höflichen Umgang. Die Mitarbeiter der RSG Group dürfen Geschäftspartnern Einladungen aussprechen und Geschenke machen und von diesen Einladungen und Geschenke annehmen, soweit diese sich im angemessenen Rahmen bewegen. Als Richtwert für die Beurteilung eines angemessenen Rahmens ist ein geldwerter Vorteil von bis zu EUR 50,00 brutto anzu- nehmen.
Um bereits den Anschein von Korruption zu vermeiden, gelten folgende Regeln:
- Mitarbeiter der RSG Group müssen Einladungen und Geschenke ablehnen, wenn sie ersichtlich oder vermutlich mit einer konkreten Erwartung einer irgendwie gearteten Gegenleistung verbunden sind.
- Sie müssen Einladungen und Geschenke auch dann ablehnen, wenn die Annahme gegen Gesetze oder interne Weisungen verstoßen würde.
- Mitarbeiter der RSG Group dürfen keine Zuwendungen verlangen. Bei der Gewährung von Vorteilen gilt Entsprechendes.
- Die Teilnahme an Fachveranstaltungen durch Mitarbeiter der RSG Group ist zulässig und erwünscht. Das Gleiche gilt für die Durchführung von Fach- veranstaltungen.
- Einladungen zu und die Teilnahme an sozialen, gesellschaftlichen und Freizeit-Events im ge- schäftlichen Umfeld sind zulässig, wenn sie sich im angemessenen Rahmen bewegen. Sie dürfen keinesfalls auch nur den Eindruck erwecken, dem fairen Wettbewerb zu schaden oder Interessen zu vermischen.
Compliance guidelines
- Definitionen und anwendungsbereich
- Informationspflicht
- Grundsätzliche verhaltensanforderungen
- Gleichbehandlung
- Verbot von bestechung und korruption
- Einladungen, geschenke und veranstaltungen
- Vermeidung von interessenkonflikten
- Bekämpfung von geldwäsche
- Aussenwirtschaft und exportkontrolle
- Zusammenarbeit mit kunden und lieferanten
- Arbeitssicherheit und umweltschutz
- Datenschutz
- Schutz des unternehmensvermögens
- Verhalten gegenüber wettbewerbern
- Spenden und sponsoring
- Konsequenzen bei compliance-verstössen
- Ansprechpartner und compliance officer