
Bekämpfung von geldwäsche
Die RSG Group arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden.
Jeder Mitarbeiter hat die Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich dem jeweiligen Leiter der Buchhaltung und dem Compliance Officer zu melden (Beispiel: Mitarbeiterin Y erfährt, dass ein Geschäftskunde in finanzielle Schieflage geraten ist. Als die nächste Rechnung „ausnahmsweise“ mit Bargeld bezahlt wird, nimmt sie das Geld an und zahlt es manuell bei der Bank ein).
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- Definitionen und anwendungsbereich
- Informationspflicht
- Grundsätzliche verhaltensanforderungen
- Gleichbehandlung
- Verbot von bestechung und korruption
- Einladungen, geschenke und veranstaltungen
- Vermeidung von interessenkonflikten
- Bekämpfung von geldwäsche
- Aussenwirtschaft und exportkontrolle
- Zusammenarbeit mit kunden und lieferanten
- Arbeitssicherheit und umweltschutz
- Datenschutz
- Schutz des unternehmensvermögens
- Verhalten gegenüber wettbewerbern
- Spenden und sponsoring
- Konsequenzen bei compliance-verstössen
- Ansprechpartner und compliance officer