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Ansprechpartner und compliance officer

Wenn Du Bedenken oder Fragen hast:

  • Sprich mit deiner/m Vorgesetzten oder der zuständigen Fachabteilung, zum Beispiel mit der Personalabteilung bei arbeitsvertraglichen Themen.
  • Ist die Klärung mit der/m Vorgesetzten oder der zuständigen Fachabteilung nicht möglich oder bleiben weiterhin Bedenken, steht der Compliance Officer als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Der Compliance Officer kann jederzeit direkt an-gesprochen werden, auf Wunsch auch vertraulich und anonym.
  • Über die bereitgestellte Hinweisgeber-Plattform (https://rsggroup.hintbox.de) ist eine anonyme Anzeige Compliance-relevanter Verdachtsfälle möglich.

 

Wenn dir Compliance-Verstöße bekannt werden, bist du verpflichtet, den Compliance Officer unverzüglich zu informieren.

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