
Ansprechpartner und compliance officer
Wenn Du Bedenken oder Fragen hast:
- Sprich mit deiner/m Vorgesetzten oder der zuständigen Fachabteilung, zum Beispiel mit der Personalabteilung bei arbeitsvertraglichen Themen.
- Ist die Klärung mit der/m Vorgesetzten oder der zuständigen Fachabteilung nicht möglich oder bleiben weiterhin Bedenken, steht der Compliance Officer als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Der Compliance Officer kann jederzeit direkt an-gesprochen werden, auf Wunsch auch vertraulich und anonym.
- Über die bereitgestellte Hinweisgeber-Plattform (https://rsggroup.hintbox.de) ist eine anonyme Anzeige Compliance-relevanter Verdachtsfälle möglich.
Wenn dir Compliance-Verstöße bekannt werden, bist du verpflichtet, den Compliance Officer unverzüglich zu informieren.
Download DokumentCompliance guidelines
- Definitionen und anwendungsbereich
- Informationspflicht
- Grundsätzliche verhaltensanforderungen
- Gleichbehandlung
- Verbot von bestechung und korruption
- Einladungen, geschenke und veranstaltungen
- Vermeidung von interessenkonflikten
- Bekämpfung von geldwäsche
- Aussenwirtschaft und exportkontrolle
- Zusammenarbeit mit kunden und lieferanten
- Arbeitssicherheit und umweltschutz
- Datenschutz
- Schutz des unternehmensvermögens
- Verhalten gegenüber wettbewerbern
- Spenden und sponsoring
- Konsequenzen bei compliance-verstössen
- Ansprechpartner und compliance officer