
Zusammenarbeit mit kunden und lieferanten
Die Geschäftsführung der RSG Group erwartet von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten
- die Einhaltung aller geltenden Gesetze
- das Unterlassen von Korruption
- die Beachtung der Menschenrechte
- die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit
- die Beachtung der Rechtsvorschriften des inter-nationalen Wirtschaftsverkehrs, insbesondere die Einhaltung der Export- und Importverbote sowie der Embargo-Bestimmungen (Beispiel: Mitarbeiterin Y ahnt, dass die fehlenden Angaben zu einem Pro- dukt im Zielland des Vertriebs unzureichend sind. Um das „gute Geschäft“ nicht zu gefährden, veran- lasst sie dennoch den Transport).
- den Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter
- die Einhaltung der relevanten nationalen Gesetze und internationalen Standards zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz und Datenschutz
und dass diese Punkte auch in der eigenen Lieferkette umgesetzt und eingehalten werden.
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- Definitionen und anwendungsbereich
- Informationspflicht
- Grundsätzliche verhaltensanforderungen
- Gleichbehandlung
- Verbot von bestechung und korruption
- Einladungen, geschenke und veranstaltungen
- Vermeidung von interessenkonflikten
- Bekämpfung von geldwäsche
- Aussenwirtschaft und exportkontrolle
- Zusammenarbeit mit kunden und lieferanten
- Arbeitssicherheit und umweltschutz
- Datenschutz
- Schutz des unternehmensvermögens
- Verhalten gegenüber wettbewerbern
- Spenden und sponsoring
- Konsequenzen bei compliance-verstössen
- Ansprechpartner und compliance officer