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Zusammenarbeit mit kunden und lieferanten

Die Geschäftsführung der RSG Group erwartet von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten

  • die Einhaltung aller geltenden Gesetze
  • das Unterlassen von Korruption
  • die Beachtung der Menschenrechte
  • die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit
  • die Beachtung der Rechtsvorschriften des inter-nationalen Wirtschaftsverkehrs, insbesondere die Einhaltung der Export- und Importverbote sowie der Embargo-Bestimmungen (Beispiel: Mitarbeiterin Y ahnt, dass die fehlenden Angaben zu einem Pro- dukt im Zielland des Vertriebs unzureichend sind. Um das „gute Geschäft“ nicht zu gefährden, veran- lasst sie dennoch den Transport).
  • den Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter
  • die Einhaltung der relevanten nationalen Gesetze und internationalen Standards zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz und Datenschutz

und dass diese Punkte auch in der eigenen Lieferkette umgesetzt und eingehalten werden.

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