
Spenden und sponsoring
Die RSG Group leistet Geld- und Sachspenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke wie Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Sport und Soziales.
Spenden dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der jeweiligen Geschäftsführung in Übereinstimmung mit der gültigen Geschäftsordnung geleistet werden.
Die RSG Group tritt auch als Sponsor von Veranstaltungen und Projekten zugunsten der genannten gemeinnützigen und wohltätigen Zwecke auf.
Das Sponsoring und die Leistung von Spenden hat in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und vorstehenden Regelungen zur Vermeidung von Korruption und Interessenskonflikten und zum Schutz des Unternehmens-vermögens zu erfolgen (Beispiel: Mitarbeiter X „blockt“ eine große Fläche im Fitnessclub, damit sein Freund dort eine Werbeveranstaltung für sein Start-up-Unternehmen veranstalten kann).
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- Definitionen und anwendungsbereich
- Informationspflicht
- Grundsätzliche verhaltensanforderungen
- Gleichbehandlung
- Verbot von bestechung und korruption
- Einladungen, geschenke und veranstaltungen
- Vermeidung von interessenkonflikten
- Bekämpfung von geldwäsche
- Aussenwirtschaft und exportkontrolle
- Zusammenarbeit mit kunden und lieferanten
- Arbeitssicherheit und umweltschutz
- Datenschutz
- Schutz des unternehmensvermögens
- Verhalten gegenüber wettbewerbern
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