
Grundsätzliche verhaltensanforderungen
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet,
- die in seinem Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften und interne Anweisungen einzuhalten
- fair, respektvoll und vertrauenswürdig bei allen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen zu agieren
- das Ansehen der RSG Group zu achten und zu fördern
- Interessenkonflikte zwischen geschäflichen und privaten Angelegenheiten zu vermeiden, sich oder anderen keine unrechtmäßigen Vorteile zu verschaffen
- die Gesetze und Bestimmungen über die Arbeits- sicherheit, den Umweltschutz und den Datenschutz einzuhalten
- Compliance-Verstöße dem Compliance Officer (Ziffer 17) unverzüglich zu melden. Jede/r Vorgesetzte ist darüber hinaus verpflichtet,
- die Führungsgrundsätze der RSG Group ein- zuhalten
- Mitarbeiter nur nach ihrer Leistung zu beurteilen und die Einhaltung dieser Richtline in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen.
Compliance guidelines
- Definitionen und anwendungsbereich
- Informationspflicht
- Grundsätzliche verhaltensanforderungen
- Gleichbehandlung
- Verbot von bestechung und korruption
- Einladungen, geschenke und veranstaltungen
- Vermeidung von interessenkonflikten
- Bekämpfung von geldwäsche
- Aussenwirtschaft und exportkontrolle
- Zusammenarbeit mit kunden und lieferanten
- Arbeitssicherheit und umweltschutz
- Datenschutz
- Schutz des unternehmensvermögens
- Verhalten gegenüber wettbewerbern
- Spenden und sponsoring
- Konsequenzen bei compliance-verstössen
- Ansprechpartner und compliance officer